Die sechs Schritte im Überblick
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Anfrage: Sie schildern Ihr Objekt
Was Sie tun: Sie senden uns über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch die Eckdaten: Objektart, Ort, Baujahr, Nutzung, bekannte Modernisierungen und Besonderheiten sowie Ihre Frage.
Was wir brauchen: Nur die Eckdaten. Unterlagen sind in diesem Schritt noch nicht erforderlich.
Was Sie erhalten: Eine Rückmeldung, ob eine sachverständige Untersuchung bei Ihrem Objekt aussichtsreich erscheint. Wenn wir Zweifel haben, sagen wir das.
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Erste Einordnung und Angebot
Was passiert: Wir ordnen anhand Ihrer Angaben ein, welcher Prüfungsumfang sinnvoll ist: Prüfung auf Unterlagenbasis oder mit Ortstermin, welche Unterlagen benötigt werden und welche Fragen offen sind.
Was Sie erhalten: Ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Unterlagenliste und Preis. Erst mit Ihrer Auftragserteilung werden Kosten verbindlich.
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Unterlagen einreichen
Was Sie tun: Sie stellen die vereinbarten Unterlagen zusammen, siehe Checkliste. Was Sie nicht haben, teilen Sie uns einfach mit.
Was wir tun: Wir sichten die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität und melden uns, wenn etwas fehlt oder widersprüchlich ist.
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Sachverständige Untersuchung
Was passiert: Je nach vereinbartem Umfang werten wir die Unterlagen aus oder nehmen das Gebäude bei einem Ortstermin in Augenschein. Dabei dokumentieren wir den Zustand der wesentlichen Bauteile, die Modernisierungshistorie und die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was Sie tun: Bei einem Ortstermin ermöglichen Sie den Zugang zum Gebäude, einschließlich Keller, Dachboden und Technikräumen. Rückfragen beantworten Sie nach Möglichkeit zeitnah.
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Gutachten
Was Sie erhalten: Das Gutachten mit Tatsachengrundlage, Würdigung, Herleitung und Ergebnis, bezogen auf den vereinbarten Stichtag. Den Aufbau beschreiben wir unter Gutachten: Inhalt und Methodik.
Was das Gutachten nicht enthält: Eine Berechnung Ihrer Steuer. Das ist Aufgabe Ihres Steuerberaters.
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Steuerliche Verwendung
Was Sie tun: Sie übergeben das Gutachten Ihrem Steuerberater. Er prüft, ob und ab welchem Jahr die kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden kann, berechnet die AfA und reicht die Unterlagen beim Finanzamt ein.
Was danach passieren kann: Das Finanzamt prüft den Nachweis und kann Rückfragen stellen. Ob und wie wir dabei unterstützen, ist Teil der Vereinbarung im Angebot.
Checkliste: Diese Unterlagen können Sie vorbereiten
Nicht alles davon ist zwingend. Je mehr vorliegt, desto weniger Rückfragen entstehen. Die verbindliche Liste erhalten Sie mit dem Angebot.
Gebäude
- Baujahr, Fertigstellung
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
Historie und Zustand
- Modernisierungen mit Jahr und Umfang, Rechnungen
- bekannte Schäden, Mängelprotokolle
- frühere Gutachten, Energieausweis
- Instandhaltungsplanung, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Fotos: Außenansichten, Dach, Keller, Haustechnik, Innenräume
Erwerb und Nutzung
- Kaufvertrag, Anschaffungszeitpunkt
- Nutzung: vermietet, teilweise vermietet, betrieblich
- Mietverträge oder Mieterliste bei Bedarf
- Erbbaurechtsvertrag, Nutzungsbeschränkungen, Auflagen
- Grundbuchauszug bei Bedarf
Welche Rückfragen sind möglich?
Rückfragen entstehen meist aus drei Gründen: Unterlagen fehlen, Angaben widersprechen sich, oder ein Bauteil lässt sich anhand der Dokumente nicht beurteilen. Typische Beispiele:
- Das Baujahr im Kaufvertrag weicht von der Baubeschreibung ab.
- Eine Modernisierung ist bekannt, aber Umfang und Jahr sind nicht belegt.
- Fotos zeigen Feuchteschäden, deren Ursache nicht dokumentiert ist.
- Bei einer Eigentumswohnung fehlen Angaben zum Zustand des Gemeinschaftseigentums.
In solchen Fällen melden wir uns mit konkreten Fragen. Lassen sich Punkte nicht klären, weist das Gutachten die verbleibende Unsicherheit aus, statt sie zu überdecken.
Ihr Ansprechpartner
DG Deutsche Gutachten AG
Für Anfragen, Rückfragen zu Unterlagen und zum Stand Ihres Auftrags erreichen Sie uns telefonisch und per E-Mail. Die vollständigen Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.