Das Unternehmen
Die DG Deutsche Gutachten AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Lünen bei Dortmund, eingetragen beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 20164. Vorstand ist Dipl.-Ing. Thomas Schlüchter.
Der Aufsichtsrat besteht aus Dipl.-Ing. Arch. Stephan Reiter (Vorsitzender), Dipl.-Ing. Arch. Viktor Nachtigall und Dipl.-Oec. Marc Krzewinski. Die vollständigen Anbieterangaben einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer finden Sie im Impressum.
Unsere Leistung auf dieser Website
Auf restnutzungsdauer365.de konzentrieren wir uns auf eine einzige Leistung: das Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes als Nachweis nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Wir untersuchen das konkrete Gebäude, würdigen technischen Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsbeschränkungen und dokumentieren das Ergebnis so, dass Steuerberater und Finanzamt es nachvollziehen können. Was das Gutachten enthält, beschreiben wir unter Gutachten: Inhalt und Methodik.
Die Frage der Kaufpreisaufteilung, also der Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude sowie Grund und Boden, behandeln wir auf einem eigenen Angebot. Beide Themen betreffen die Gebäude-AfA, sind aber getrennte Leistungen.
Sachverständige und Qualifikationen
Was wir unabhängig davon zusagen: Jedes Gutachten wird von einer Person mit nachweisbarer Sachkunde in der Bewertung von Gebäuden verantwortet und unterzeichnet. Die Qualifikation des Unterzeichners wird im Gutachten ausgewiesen, damit das Finanzamt sie prüfen kann.
Arbeitsweise und Anspruch
Das Gebäude im Mittelpunkt
Eine Restnutzungsdauer ist keine Eigenschaft eines Baujahrs. Wir arbeiten am konkreten Objekt, mit seinen Bauteilen, seiner Historie und seinen Rahmenbedingungen.
Nach dem Maßstab der Rechtsprechung
Unsere Gutachten folgen den Anforderungen, die der Bundesfinanzhof in IX R 25/19 und IX R 14/23 formuliert hat: objektbezogen, Determinanten gewürdigt, Herleitung offen.
Ehrliche Einordnung
Wenn eine kürzere Nutzungsdauer bei Ihrem Objekt unwahrscheinlich ist, sagen wir das vor der Beauftragung. Ein Gutachten mit vorher feststehendem Ergebnis erstellen wir nicht.
Klare Grenzen
Wir stellen fest, wir beraten nicht steuerlich. Die Würdigung in Ihrer Steuererklärung bleibt bei Ihrem Steuerberater, die Entscheidung beim Finanzamt.
Transparenz vor Beauftragung
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, sollen Fragestellung, benötigte Unterlagen, Prüfungsumfang und Preis feststehen. Deshalb beginnt jede Zusammenarbeit mit einer unverbindlichen Anfrage und einer ersten Einordnung. Wir machen keine Zusagen zur Bearbeitungsdauer, bevor der Umfang vereinbart ist, keine Zusagen zur Anerkennung durch das Finanzamt und keine Zusagen zu einer Steuerersparnis. Den Weg von der Anfrage bis zum Gutachten beschreibt die Seite Ablauf und Unterlagen.
Kontakt
DG Deutsche Gutachten AG
Dortmunder Straße 5, 44536 Lünen